Fahrschule
Erfolgreich zum Führerschein
© Fahrschule Schäfer, Neuenrade (21.03.2020)
Ausbildung
Gerne geben wir allen zukünftigen Fahrschülern die Möglichkeit am theoretischen Unterricht teilzunehmen, um sich vor Abschluss des
Ausbildungsvertrages ausreichend zu informieren.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages beginnen wir zuerst mit der theoretischen Ausbildung. Vor der ersten Fahrstunde sollte ein Minimum
an theoretischen Wissen erreicht sein, damit die Fahrstunde nicht zum Theorieunterricht wird. Es ist aber nicht notwendig und auch nicht
vorgeschrieben erst die komplette Theorie zu lernen, bevor mit dem Fahren begonnen wird. Am besten mit dem Fahrlehrer den richtigen
Zeitpunkt besprechen.
Wie oft man zum theoretischen Unterricht kommen muss, ergibt sich aus der Tabelle unten.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5t) erwerben möchte, muss an zwölf Unterrichtseinheiten Grundstoff und zwei
Unterrichtseinheiten Zusatzstoff Klasse B teilnehmen. Zusammen also 14 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Beim Grundstoff werden
neben rechtlichen Vorschriften und Technik auch Gefahrenlehre vermittelt. Wer es genauer wissen möchte, kann sich hier den Rahmenplan für
den Grundstoff für alle Klassen anschauen. Da sich der Grundstoff in zwölf unterschiedliche Unterrichtseinheiten aufgliedert, sollte
idealerweise fortlaufend am Unterricht teilgenommen werden. Sollte man an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen können, so muss aber
nicht einige Wochen gewartet werden, bis sich diese Unterrichtseinheit wiederholt. Einfach ein anderes Thema wiederholen und zu Hause mit
dem Lehrbuch das fehlende Thema nacharbeiten.
Neben dem Grundstoff wird für die einzelnen Klassen in zusätzlichen Unterrichtseinheiten der klassenspezifische Zusatzstoff vermittelt. In
diesen Unterrichtseinheiten wird ganz besonders auf das Fahren mit einem Fahrzeug der jeweiligen Klasse eingegangen. Auch hier gibt es
Rahmenpläne, die genau vorschreiben was vermittelt wird (z. B. für Klasse B hier, für Klasse A, A2, A1 und AM hier,
für Klasse L hier).
Neben der Theorie wird im praktischen Teil das Fahren mit einem Fahrzeug der jeweiligen Klasse geübt. Diese Ausbildung gliedert sich in
verschiedenen Stufen:
In der Grundstufe gibt es eine Einweisung in das Fahrzeug und der Fahrschüler macht sich mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut.
In der Aufbaustufe übt man die Blickschulung, sowie das umweltschonende und vorausschauende Fahren.
Daran schließt sich die Übung einzelner Grundfahraufgaben wie das Einparken, Umkehren und die Gefahrbremsung an.
Jetzt folgt die Leistungsstufe. Hier werden die erworbenen Fähigkeiten unter schwierigen Bedingungen solange geübt, bis der Fahrschüler
selbstständig das Kraftfahrzeug führen kann.
Hieran schließen sich die besonderen Ausbildungsfahrten nach § 5 Abs. 3 der Fahrschülerausbildungsordnung an. Nach den Sonderfahrten
kommen die sogenannten Prüfungsvorbereitungsfahrten, die so lange durchzuführen sind, bis der Fahrschüler ausreichend Kenntnisse
erworben hat, um im Straßenverkehr selbstständig ein Kraftfahrzeug zu führen und sich auch in schwierigen Situation ohne Hilfe
zurechtfindet.
Und damit sind wir auch schon bei der regelmäßig kommenden Frage, wie viele Fahrstunden muss ich machen? Um es mal ganz salopp
auszudrücken: So viele, bis man Autofahren kann.
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Ausbildungsfahrten nach § 5 Abs. 3 der Fahrschülerausbidungsordnung (siehe unten), aber das
Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises möchte, dass zusätzlich noch zehn Fahrstunden in der Stadt gefahren werden.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Fahrschüler mit diesen empfohlenen zusätzlichen Fahrstunden nicht auskommen. Von älteren
Familienmitgliedern wird dies mit Erstaunen und Unverständnis beobachtet. Dabei sollte man aber etwas bedenken: Früher gab es nur wenige
Fahrschüler, die ohne jegliche Vorerfahrung in die Fahrschule kamen. Die meisten waren mit der Fahrzeugbedienung schon bestens vertraut.
Des weiteren hat die Verkehrsdichte in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen und auch der Umgang miteinander ist
ruppiger geworden. Wer dann noch einen Blick ins Lehrbuch wirft, muss feststellen, dass der Umfang des zu vermittelnden Wissens deutlich
zugenommen hat. Ältere Fahrer haben dies in den zurückliegenden zwanzig oder dreißig Jahren gelernt, der Fahrschüler muss dies in wenigen
Wochen erlernen.
Wer die Klasse B oder BF17 erwerben möchte, muss nach obiger Tabelle 5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahn und 3
Fahrstunden Nachtfahrten absolvieren. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Für Überlandfahrt und Autobahn gilt: Mindestens eine Fahrt mit zwei Stunden zu je 45 Minuten.
Nachtfahrten schließen auch Fahrten bei Dämmerung ein und müssen zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen durchgeführt
werden.
Praktische Tipps für die Theoretische Prüfung
Vor dem Erfolg steht der Schweiß. Nur wer sich gut vorbereitet, wird die Prüfung erfolgreich bestehen.
Jeder Fahrschüler bekommt neben dem Lehrbuch einen Satz Fragebögen und die Möglichkeit online Fragebögen zu beantworten. Wem dies
nicht ausreicht, der kann sich einen USB-Stick ausleihen, um weitere Fragebögen am eigenen PC zu bearbeiten. In der Fahrschule befinden
sich zwei PC mit entsprechender Lern- und Prüfungssoftware. Lassen Sie sich von ihrem Fahrlehrer in die Benutzung einweisen. Wer es lieber
in Papierform hat, der kann jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 18:00 bis 18:30 Uhr die ausliegenden Fragebögen beantworten.
Wer die Theoretische Prüfung absolvieren möchte, wird von uns zur Prüfung angemeldet. Diese Prüfungen finden in der Regel jeden Mittwoch
in der Zeit von 8:00 bis 12:00 beim TÜV Nord in Plettenberg-Teindeln statt. Die genaue Prüfungszeit erfahren Sie von uns.
Zur Prüfung bitte unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Eine Ausbidungsbescheinigung gibt es von uns bzw. wird von uns vor der Prüfung beim TÜV eingereicht.
Nachdem der Prüfer/Sachverständige die Personalien und Ausbildungsbescheinigungen aller Teilnehmer geprüft hat, beginnt die Prüfung am
PC. Jetzt bitte in Ruhe alle Fragen beantworten, es ist genug Zeit dafür (45 Minuten).
Nachdem alle Fragen beantwortet sind, klickt man die Schaltfläche “Abgeben” und bekommt sofort sein Ergebnis angezeigt. Fragen dazu
beantwortet der zuständige Prüfer/Sachverständige. Er gibt jedem Fahrschüler auch ein Dokument, auf dem das Ergebnis der Prüfung
vermerkt ist. Es ist nicht notwendig dieses Dokument in unserer Fahrschule abzugeben, da wir als Fahrlehrer die Prüfungsergebnisse online
beim TÜV Nord einsehen können.
Wer die Prüfung nicht besteht, darf nach 14 Tagen die Prüfung wiederholen. Wird auch diese Prüfung nicht bestanden, kann die Prüfung nach
weiteren 14 Tagen wiederholt werden, usw. Dies geht so lange bis nach einem Jahr der Führerscheinantrag abgelaufen ist.
Die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann in folgenden Sprachen abgelegt werden: Deutsch, Spanisch, Französisch, Englisch, Griechisch,
Kroatisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch.
Der TÜV und die DEKRA haben ein Demoprogramm ins Netz gestellt. Hier kann jeder sich mit dem Ablauf einer Theoretischen Prüfung am PC
vertraut machen. Hier geht es zum Programm.
Ein paar Tipps für die Praktische Prüfung
Am Tag der Prüfung pünktlich und ausgeruht am vereinbarten Treffpunkt erscheinen. Die Prüfung beginnt nicht an der Fahrschule oder zu
Hause, sondern in der Regel am Rathaus in Werdohl oder beim TÜV in Plettenberg-Teindeln. Auch hier gilt:
Zur Prüfung bitte unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Den Prüfungstermin möglichst wenigen Personen mitteilen. Dies nimmt ein wenig den Erfolgsdruck und man wird nicht mit irgendwelchen
überzogenen Prüfungsgeschichten unsicher gemacht. Fällt man durch, braucht man sich auch nicht vor Freunden und Bekannten
rechtfertigen.
Keine Aufputsch- oder Beruhigungsmittel einnehmen. Dergleichen gilt für Medikamente, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im
Straßenverkehr beeinträchtigen können.
Kleidung tragen, in denen man sich beim Fahren wohl fühlt und Schuhe, die ein gefühlvolles Bedienen der Pedale ermöglichen. Wer möchte
nimmt z. B. Schuhe zum Wechseln mit.
Bei der Prüfungsfahrt läuft nicht immer alles glatt. Aber keine Sorge. Solange der Prüfer die Prüfung nicht abbricht, sollte man sich auf das
Fahren konzentrieren und nicht über die Fehler der vergangenen Prüfungskilometer nachdenken. Übrigens dürfen viele Aufgaben wiederholt
werden und nicht zu vergessen, gute Leistungen gleichen schlechte Leistungen aus.
Wer sich unsicher ist, sollte lieber ein paar Fahrstunden mehr machen. Kostet zwar mehr, zahlt sich aber aus. Man fühlt sich sicherer
und neigt somit zu weniger Fehlern. Gut für die Prüfungsfahrt und umso besser für die Zeit nach der Prüfung. Gut ausgebildet verursacht der
Fahranfänger weniger Unfälle.
Theoretischer Mindestunterricht nach § 4 Abs. 3 und 4 FahrschAusbO
Grundstoff:
Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse
mindestens 12 Doppelstunden ( 90 Minuten)
Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse
mindestens 6 Doppelstunden (90Minuten)
Zusatzstoff (klassenspezifisch):
Fahrerlaubnisklasse
A
4
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
A2
4
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
A1
4
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
AM
2
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
B
2
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
L
2
Doppelstunden (90 Minuten)
Fahrerlaubnisklasse
T
6
Doppelstunden (90 Minuten)
Die theoretische Ausbildung der Klasse B schließt die theoretische Ausbildung der
Anhängerklasse BE ein.
Ausbildungsfahrten nach $ 5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung
Führerscheinklasse
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Nachtfahrten
A, A2, A1, AM
225
Minuten
180
Minuten
135
Minuten
B
225
Minuten
180
Minuten
135
Minuten
A1 auf A2
135
Minuten
90
Minuten
45
Minuten
A2 auf A
135
Minuten
90
Minuten
45
Minuten
B auf BE
135
Minuten
45
Minuten
45
Minuten
Diese Sonderfahrten dürfen nicht zu Beginn der Ausbildung durchgeführt werden und müssen
getrennt voneinander stattfinden.
Schäfer